1. Anbieter und Geltungsbereich
Anbieter ist Gabriel Thiel, Ferdinand Hanusch-Straße 2 / 2 / 30, 2435 Ebergassing, Österreich (im Folgenden „Anbieter“), Einzelunternehmer. Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Überlassung, den Betrieb und die Unterstützung der Software navarodesk einschließlich der darin enthaltenen Fernwartung navarolink Pro.
navarodesk richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen („Kunde“). Verbraucher im Sinne des KSchG sind von der Nutzung ausgeschlossen. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Vertragsschluss
Angaben auf der Website, insbesondere die genannten Preise, sind Planwerte und kein bindendes Angebot. Ein Vertrag kommt durch ein schriftliches Angebot des Anbieters (auch per E-Mail) und dessen Annahme durch den Kunden zustande, oder durch einen gesonderten Pilotvertrag. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
3. Leistungsgegenstand
Der Anbieter überlässt dem Kunden die Software navarodesk zur Nutzung für die vereinbarte Anzahl an Support-Nutzern und betreibt sie je nach Vereinbarung in einem der folgenden Modelle:
- Cloud: Betrieb der Serverbestandteile durch den Anbieter auf von ihm ausgewählten Servern innerhalb der EU.
- Dedizierte Instanz: Betrieb wie Cloud, jedoch auf einer dem Kunden allein zugeordneten Umgebung.
- Eigenbetrieb: Betrieb der Serverbestandteile auf Systemen des Kunden; der Anbieter liefert Installationspakete und Dokumentation.
Die Anbindung von Drittsystemen (Ticketsysteme, Verzeichnisdienste, Geräteverwaltung, Telefonanlagen, KI-Dienste) setzt voraus, dass der Kunde über die nötigen Lizenzen, Zugänge und Berechtigungen bei den jeweiligen Anbietern verfügt. Der Funktionsumfang dieser Anbindungen hängt von den Schnittstellen der Drittanbieter ab, auf die der Anbieter keinen Einfluss hat.
Der Anbieter stellt Updates bereit, soweit sie zur Fehlerbehebung oder Weiterentwicklung erforderlich sind. Ein Anspruch auf bestimmte künftige Funktionen besteht nicht.
4. Pilotbetrieb
Vor einem regulären Abonnement kann ein zeitlich begrenzter Pilotbetrieb vereinbart werden. Soweit nichts anderes vereinbart ist, beginnt der Pilot mit lesenden Anbindungen, umfasst eine begrenzte Anzahl an Support-Nutzern und endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Dauer, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Schreibende Funktionen (etwa das Zurückschreiben in Ticketsysteme, Berechtigungsänderungen oder Verteilungen) werden nur nach ausdrücklicher Freigabe durch den Kunden aktiviert.
5. Preise und Zahlung
Es gelten die im Angebot genannten Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Abrechnung erfolgt je Support-Nutzer und Monat, wahlweise mit jährlicher Vorauszahlung oder monatlicher Zahlung mit dem im Angebot genannten Aufschlag. Zusätzliche Nutzer werden anteilig ab dem Monat der Freischaltung berechnet.
Rechnungen sind ohne Abzug binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte (§ 456 UGB). Bei einem Verzug von mehr als 30 Tagen kann der Anbieter den Zugang nach schriftlicher Ankündigung sperren, bis der Rückstand beglichen ist.
Preisänderungen für laufende Verträge kündigt der Anbieter mindestens drei Monate vor dem Wirksamwerden schriftlich an; sie gelten frühestens ab der nächsten Vertragsperiode. Der Kunde kann in diesem Fall zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.
6. Laufzeit und Kündigung
Das Abonnement beginnt mit der Bereitstellung und hat die im Angebot vereinbarte Mindestlaufzeit, mangels Vereinbarung zwölf Monate. Es verlängert sich jeweils um die gleiche Laufzeit, wenn es nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Nach Vertragsende stellt der Anbieter dem Kunden auf Wunsch die vom Kunden erzeugten Daten (insbesondere Audit-Protokolle, Notizen und Einstellungen) binnen 30 Tagen in einem gängigen Format bereit und löscht sie danach, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
7. Pflichten des Kunden
- Der Kunde setzt navarodesk nur innerhalb seiner eigenen Organisation und nur über die vereinbarte Anzahl an Support-Nutzern ein.
- Der Kunde ist für die Berechtigungen, Zugangsdaten und Schnittstellenkonten verantwortlich, die er in navarodesk hinterlegt, und für die Rechtmäßigkeit der Daten, die über die Anbindungen verarbeitet werden.
- Fernwartungen über navarolink Pro dürfen nur mit Kenntnis und Zustimmung der betroffenen Person am Zielgerät erfolgen. navarodesk zeigt die Freigabe und ein Sitzungsschild am Zielrechner; der Kunde darf diese Transparenz nicht umgehen.
- Der Kunde stellt die technischen Voraussetzungen her (Windows 10 oder 11, 64-Bit, Netzwerkzugang zu den vereinbarten Diensten) und informiert seine Mitarbeiter im erforderlichen Umfang.
- Der Kunde meldet Störungen unverzüglich und wirkt bei der Fehlersuche in zumutbarem Umfang mit.
8. Verfügbarkeit und Support
Für die Betriebsmodelle Cloud und dedizierte Instanz strebt der Anbieter eine Verfügbarkeit der Serverbestandteile von 99 % im Monatsmittel an, gemessen am Übergabepunkt des Rechenzentrums. Geplante Wartungen werden mindestens 48 Stunden vorher angekündigt und zählen nicht als Ausfall. Support erfolgt per E-Mail und Telefon an Werktagen (Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr, ausgenommen österreichische Feiertage); Reaktionszeiten und weitergehende Zusagen werden im Angebot festgelegt.
9. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Soweit der Anbieter im Betriebsmodell Cloud oder dedizierte Instanz personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Der Anbieter verarbeitet diese Daten ausschließlich nach Weisung des Kunden und auf Servern innerhalb der EU. Einzelheiten zur Verarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
10. Rechte an der Software
Alle Rechte an navarodesk, navarolink und den zugehörigen Marken, Dokumentationen und Oberflächen verbleiben beim Anbieter. Der Kunde erhält das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht, die Software für die Vertragsdauer im vereinbarten Umfang zu nutzen; Einzelheiten regelt der Endbenutzer-Lizenzvertrag. Vom Kunden erzeugte Inhalte (Tickets, Notizen, Protokolle, Wissensartikel) bleiben Eigentum des Kunden.
11. Gewährleistung
Der Anbieter leistet Gewähr, dass die Software im Wesentlichen die in der Dokumentation beschriebenen Funktionen erfüllt. Mängel sind schriftlich mit nachvollziehbarer Beschreibung zu melden; der Anbieter behebt sie durch Nachbesserung, Umgehungslösung oder Update. Schlägt die Nachbesserung endgültig fehl, kann der Kunde den Vertrag kündigen oder eine angemessene Preisminderung verlangen. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Bereitstellung; § 924 ABGB (Vermutung der Mangelhaftigkeit) ist ausgeschlossen. Keine Gewähr besteht für Fehler, die auf Drittsysteme, nicht freigegebene Änderungen durch den Kunden oder vertragswidrige Nutzung zurückgehen.
12. Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und der Höhe nach begrenzt auf das Entgelt, das der Kunde in den zwölf Monaten vor dem Schadensereignis gezahlt hat. Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden und Datenverlust, der durch zumutbare Sicherungen des Kunden vermeidbar gewesen wäre, ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Der Kunde ist für Entscheidungen verantwortlich, die er auf Grundlage von Hinweisen der Assistenzfunktion NAVO trifft; diese Hinweise sind Vorschläge und ersetzen keine Prüfung durch den Kunden.
13. Geheimhaltung und Referenz
Beide Parteien behandeln Informationen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder erkennbar vertraulich sind, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich. Der Anbieter darf den Kunden nur mit dessen vorheriger schriftlicher Zustimmung als Referenz nennen.
14. Änderungen dieser Bedingungen
Der Anbieter kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies wegen geänderter Rechtslage, technischer Weiterentwicklung oder Änderungen des Leistungsangebots erforderlich ist. Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht binnen vier Wochen, gelten die geänderten Bedingungen; auf diese Folge wird in der Mitteilung hingewiesen. Bei Widerspruch bleibt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin bestehen.
15. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Anbieters zuständig. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform; E-Mail genügt.