1. Vertragsparteien und Gegenstand
Lizenzgeber ist Gabriel Thiel, Ferdinand Hanusch-Straße 2 / 2 / 30, 2435 Ebergassing, Österreich („Lizenzgeber“). Lizenznehmer ist das Unternehmen, das navarodesk auf Grundlage eines Angebots oder Pilotvertrags nutzt („Lizenznehmer“). Gegenstand sind die Programme navarodesk (Verwaltungsoberfläche, Support-Cockpit, Dienste) und navarolink Pro (Host- und Betrachterprogramm der Fernwartung) samt Dokumentation und Updates („Software“).
Mit der Installation oder Nutzung der Software bestätigt der Lizenznehmer, dass er Unternehmer ist und diesen Vertrag annimmt. Verbraucher sind von der Nutzung ausgeschlossen.
2. Lizenzeinräumung
Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer für die Vertragsdauer das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Software für die vereinbarte Anzahl an Support-Nutzern innerhalb seiner eigenen Organisation zu installieren und zu nutzen. Ein Support-Nutzer ist eine natürliche Person, die mit navarodesk Supportfälle bearbeitet; Konten dürfen nicht von mehreren Personen geteilt werden.
Das Hostprogramm von navarolink Pro darf auf beliebig vielen Geräten des Lizenznehmers installiert werden, die von den lizenzierten Support-Nutzern betreut werden. Die Nutzung für Dritte (etwa als Dienstleistung für andere Unternehmen) bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
3. Beschränkungen
- Die Software darf nicht vermietet, verliehen, weiterverkauft oder Dritten zugänglich gemacht werden.
- Die Software darf nicht dekompiliert, zurückentwickelt oder verändert werden, soweit dies nicht durch § 40e UrhG zwingend erlaubt ist.
- Schutzmechanismen, Signaturprüfungen, die Freigabeabfrage am Zielgerät und das Sitzungsschild der Fernwartung dürfen nicht entfernt oder umgangen werden.
- Die Software darf nicht für Fernzugriffe ohne Wissen und Zustimmung der betroffenen Person am Zielgerät eingesetzt werden.
- Marken, Urheberhinweise und Signaturen dürfen nicht entfernt werden.
4. Eigentum und Daten des Lizenznehmers
Die Software ist urheberrechtlich geschützt; alle Rechte, die nicht ausdrücklich eingeräumt werden, verbleiben beim Lizenzgeber. Daten, die der Lizenznehmer mit der Software erzeugt oder verarbeitet (Tickets, Notizen, Wissensartikel, Audit-Protokolle, Gesprächsauswertungen, Einstellungen, Zugangsdaten zu Drittsystemen), bleiben im Eigentum des Lizenznehmers. Zugangsdaten zu Drittsystemen werden auf dem Gerät des Lizenznehmers verschlüsselt gespeichert und nicht an den Lizenzgeber übertragen.
5. Drittsysteme und Assistenzfunktion
Anbindungen an Drittsysteme (etwa Microsoft Entra ID, ServiceNow, Jira, Action1, SIP-Telefonanlagen) nutzen die Schnittstellen und Bedingungen der jeweiligen Anbieter; der Lizenznehmer benötigt dafür eigene Lizenzen und Zugänge. Die Assistenzfunktion NAVO kann Inhalte (etwa Gesprächsmitschnitte oder Ticketangaben) an den vom Lizenznehmer eingerichteten KI-Dienst übermitteln; der Lizenznehmer entscheidet über Einrichtung und Umfang und ist für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit gegenüber seinen Mitarbeitern und Kunden verantwortlich. Vorschläge von NAVO sind Hinweise und ersetzen keine fachliche Prüfung.
6. Updates und Signatur
Der Lizenzgeber stellt Updates über sein Download-Portal bereit. Installationspakete und Updates sind mit einem Code-Signing-Zertifikat auf den Namen des Lizenzgebers signiert; die Software weist nicht signierte oder veränderte Pakete ab. Updates können Funktionen ändern oder entfernen, wenn dies aus Sicherheits- oder Rechtsgründen erforderlich ist. Der Lizenznehmer darf nur die jeweils vom Lizenzgeber bereitgestellten Fassungen einsetzen.
7. Komponenten Dritter
Die Software enthält Komponenten Dritter (unter anderem Open-Source-Bibliotheken), für die deren eigene Lizenzbedingungen gelten. Eine Liste dieser Komponenten mit den jeweiligen Lizenztexten ist in der Software unter „Hilfe & Über“ einsehbar. Soweit diese Lizenzen dem Lizenznehmer weitergehende Rechte an den Komponenten einräumen, bleiben diese Rechte unberührt.
8. Laufzeit und Beendigung
Die Lizenz gilt für die Dauer des Abonnements oder Pilotvertrags. Mit dessen Ende erlischt das Nutzungsrecht; der Lizenznehmer deinstalliert die Software und beendet alle Fernwartungs-Hostdienste. Bereits exportierte eigene Daten darf er behalten. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen Abschnitt 3 kann der Lizenzgeber die Lizenz nach erfolgloser schriftlicher Abmahnung mit sofortiger Wirkung beenden.
9. Gewährleistung und Haftung
Gewährleistung und Haftung richten sich nach den AGB (Abschnitte 11 und 12). Insbesondere haftet der Lizenzgeber bei leichter Fahrlässigkeit nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf das in den zwölf Monaten vor dem Schadensereignis gezahlte Entgelt; für Personenschäden sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt.
10. Verhältnis zur kostenlosen Fassung navarolink
Die kostenlose Fassung navarolink für Privatpersonen, Vereine, Schulen und Behörden wird unter der PolyForm Noncommercial License 1.0.0 auf navaro.link bereitgestellt. Diese Lizenz erlaubt keine gewerbliche Nutzung. Die gewerbliche Nutzung derselben Fernwartungstechnik erfolgt ausschließlich als navarolink Pro im Rahmen dieses Vertrags. Der Lizenzgeber ist als Urheber berechtigt, die Software unter beiden Lizenzen anzubieten.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Lizenzgebers. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen wirksam. Änderungen bedürfen der Schriftform; E-Mail genügt.